Vorsorge-vollmacht &
Patienten-verfügung



Vorsorgevollmacht &
Patientenverfügung




Vorsorge-vollmacht & Patienten-verfügung


Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung

"Hier hört der Spaß auf"

Wer regelt Ihre Angelegenheiten, wenn Sie es nicht mehr können? Gesetzliche Vorschriften lassen Böses erahnen - setzen Sie bei diesem wichtigen Thema auf Profis und lassen sich beraten - das muss nicht teuer sein!

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Wir erarbeiten gemeinsam mit Ihnen die perfekte Lösungen für Ihre Herausforderung:


Was Ihnen unsere Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung bringt:



Legen Sie mit einer Vorsorgevollmacht fest, wer Sie vertreten soll, falls Sie sich selbst nicht mehr um Ihre Angelegenheiten kümmern können.
Wichtig: Ihr Ehepartner oder Ihre Kinder sind rechtlich nicht automatisch Ihre Vertreter. Sie müssen sie ausdrücklich bevollmächtigen. Nur so sparen Sie sich ein gerichtliches Betreuungsverfahren.
Die Vollmacht ist nur wirksam, wenn sie der Bevollmächtigte im Original in den Händen hält und sich so bei Bedarf legitimieren kann.


Mithilfe einer Vorsorgevollmacht ermächtigen Sie eine oder mehrere Personen, Sie in bestimmten Angelegenheiten zu vertreten, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr selbst handeln können.




In der Patientenverfügung wird festgelegt, welche medizinischen Handlungen im Endstadium einer tödlich verlaufenden Krankheit oder ähnlicher Krankheitsbilder durchgeführt oder unterlassen werden sollen.


Beide Dokumente gehören immer zusammen!
Die Vorsorgevollmacht regelt, dass Ihr Wille in der von Ihnen niedergelegten Patientenverfügung von einer vertrauten Person,
also Ihrem Bevollmächtigten, durchgesetzt werden soll.

Wußten Sie, dass ...
  • die Leistungsausgaben der sozialen Pflegeversicherung in 2014 fast 25 Milliarden Euro betrugen?fast 2,6 Millionen Menschen ihre Pflegeversicherung brauchen?
  • jedes Jahr rund 300.000 deutsche Bürger an Demenz erkranken?
  • über 40.000 Bürger derzeit im Koma liegen?
Wußten Sie, dass ...
  • jeder zweite Bescheid über die Pflegestufe nicht korrekt und deshalb anfechtbar ist?eine anwaltliche Erstberatung im Schnitt 190 € kostet?
  • Streitigkeiten über die Pflegestufe nur mit Gutachter geführt werden und schnell über 3.000 € kosten?
Quelle: Ratgeber Pflege, Ausgabe 01-2014

Was unsere Profis leisten:

Und so einfach geht es:

  1. Sie rufen bei JURCALL unter +49 (0)621 / 490 977 - 20
  2. Eine unabhängige Anwaltskanzlei ruft Sie zum vereinbarten Termin an und berät Sie zu den Themen Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht.
  3. Spätestens 3 Wochen nach dem Telefontermin erhalten Sie die individualisierten Unterlagen per Post.


Der Erklärfilm:
Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung

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Internet:

Online-Abschluss

Nürnberger Versicherung:
Nürnberger BT4all-FA [Familienschutz]
Link: https://familienschutz.nuernberger-bt4all.de/BT4all/sv/s.svc/r?r=fa.html  |  Abschlussstelle: 889 00 3324  |  Vermittlerstatus: FA

Film:

Der Film zum Thema

You-Tube-Service:
5 Tipps und Informationen rund ums Thema
Link: https://youtu.be/pau10cdHfvU

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Merkblatt Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Link/Dok.-Name: Produkte-RS-NRV-Merkblatt_Vorsorgevollmacht_Patientenverfuegung_Stand_03.2020

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Vorbereitung zum Gespräch Vorsorgevollmacht Patientenverfügung
Link/Dok.-Name: Produkte-RS-NRV-Checkliste_Vorsorgevollmacht_Patientenverfuegung_Stand_03.2020

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